Bildungsurlaub nach dem Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (SWBG)
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Wer im Saarland arbeitet und sich beruflich, politisch oder im Ehrenamt weiterbilden möchte, hat einen Rechtsanspruch, dafür von der Arbeit freigestellt zu werden.
Dies gilt für Beschäftigte, Beamte, Richter und Auszubildende, die seit mindestens 12 Monaten ihrem Betrieb zugehören. Die Freistellung von der Arbeit kann bis zu 6 Tage im Jahr umfassen. Auch eintägige
Veranstaltungen sind freistellungsfähig. Ab dem dritten Freistellungstag gilt, dass Beschäftigte die Hälfte der Freistellungszeit durch arbeitsfreie Zeit einbringen müssen, z.B. durch Urlaub, Überstunden oder Tage, an denen nicht gearbeitet wird. Damit gilt auch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für insgesamt bis zu 4 Fortbildungstage im Jahr.
Beschäftigte müssen beim Arbeitgeber die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung spätestens 6 Wochen vor Beginn beantragen. Der Arbeitgeber muss spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rückmeldung geben. Die genauen Regelungen zur Bildungsfreistellung:
Informationen auf saarland.de
vhs der Stadt Saarlouis
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Kaiser-Friedrich-Ring 26,
66740 Saarlouis
Tel.: 06831 - 6 98 90 30,
Fax: 06831 - 6 98 90 49
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